Aktuelle Urteile
Gericht lehnt Eintragung eines dritten Geschlechts ab
Personenstandssache
Fall „Wanja"
Das Amtsgericht Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von „weiblich" in „inter" oder „divers" abgelehnt. Die erkennende Richterin Frau Gudrun Eichloff-Burbließ stellte fest, dass nach §21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PstG) das Geschlecht mit „weiblich", „männlich" oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit „inter" oder „divers" ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Gericht hat eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht für notwendig erachtet, da nicht zu erkennen sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt.
Gegen diese Entscheidung ist die Beschwerde zulässig, sie ist binnen eines Monats einzulegen.
Pressemitteilung vom 21.10.2014, Amtsgericht Hannover
LSG NRW Urteil - 08.05.2014 - L 16 KR 453/12
Ein neues, richtungsweisendes, Gerichtsurteil zur Kostenübernahme für die Bartentfernung durch Laserepilation oder durch nichtärztliche Leistungserbringer.
Diesem Gerichtsurteil nach sind gesetzliche Krankenversicherer verpflichtet, auch die Kosten für die Bartentfernung durch Laserepilation oder durch eine von einem nichtärztlichen Leistungserbringer durchgeführte Nadelepilation zu übernehmen, sofern der Krankenversicherer nicht zeitnah einen regionalen ärztlichen Leistungserbringer einer Elektroepilation (Nadelepilation) konkret benennen kann.
Zum Original-Wortlaut des LSG-NRW - L 16 KR 453/12 - L 16 KR 453/12